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Delisting

Der Rückzug einer Aktie von der Börse, danach ist sie dort nicht mehr handelbar.

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Ein Delisting ist der Rückzug einer Aktie von der Börse, oft nach einer Übernahme oder Insolvenz. Danach ist sie dort nicht mehr handelbar. In Deutschland muss bei einem Rückzug aus dem regulierten Markt vorher ein Kaufangebot an die Aktionäre gehen, mindestens zum Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Wer nicht verkauft, bleibt Aktionär.

Beim Delisting verschwindet eine Aktie von der Börse. Gründe sind etwa eine Übernahme, bei der der Käufer fast alle Aktien hält, eine Insolvenz oder der Wunsch, die Kosten und Pflichten der Börsennotierung loszuwerden. Es ist das Gegenstück zum Börsengang.

Für Aktionäre gibt es Schutz: Zieht sich ein Unternehmen aus dem regulierten Markt zurück, muss vorher ein Kaufangebot an die Aktionäre gehen, mindestens zum Durchschnittskurs der letzten sechs Monate (§ 39 BörsG). Wer nicht verkauft, bleibt Aktionär, kann aber kaum noch handeln. Bei Pennystocks nach einer Pleite ist das Angebot oft nahezu wertlos.

Beispiel: Ein Finanzinvestor übernimmt 90 % eines Unternehmens und beantragt das Delisting. Wer das Angebot ausschlägt, hält danach eine kaum handelbare Aktie. Mehr zum Börsenhandel im Thema Börsengang.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.