Bezugsrecht
Das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis ihres Anteils zu kaufen.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Das Bezugsrecht ist das Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis ihres Anteils zu kaufen, damit sie nicht verwässert werden. Du kannst es ausüben, an der Börse verkaufen oder verfallen lassen, dann verkauft es meist die Bank. Die Hauptversammlung kann das Bezugsrecht in bestimmten Fällen ausschließen.
Gibt ein Unternehmen bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien aus, dürfen bisherige Aktionäre zuerst zugreifen. So können sie ihren Anteil am Unternehmen halten. Geregelt ist das in § 186 AktG. Die Hauptversammlung kann das Bezugsrecht ausschließen, etwa bei kleinen Kapitalerhöhungen nahe am Börsenkurs.
Du hast drei Möglichkeiten: Bezugsrechte ausüben und neue Aktien kaufen, sie während der Bezugsfrist an der Börse verkaufen oder nichts tun. Dann verkauft die Bank sie meist am letzten Handelstag für dich. Die Bank informiert dich über die Frist, oft bleiben nur rund zwei Wochen.
Beispiel: Bezugsverhältnis 10:1. Mit 100 Aktien darfst du 10 neue zum Bezugspreis kaufen. Wie Hauptversammlungen so etwas beschließen, steht unter Hauptversammlung und im Kapitel Was ist eine Aktie?
Verwandte Begriffe
Quellen
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.