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Sparerpauschbetrag

Der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Paare.

Bis zu einer bestimmten Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Dieser Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden.

Damit deine Bank ihn berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn zieht sie sofort Abgeltungsteuer ab. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuer dann nur über die Steuererklärung zurückholen.

Beispiel: Du bekommst 300 € Dividenden und machst 500 € Kursgewinn. Zusammen 800 €, das liegt unter 1.000 €. Mit Freistellungsauftrag zahlst du keine Steuer.