BeInStocks
Alle Begriffe

Vorabpauschale

Ein fiktiver Mindestertrag bei Fonds und ETFs, der jährlich besteuert wird, auch wenn du nichts verkaufst.

Bei thesaurierenden ETFs fließt kein Geld an dich, trotzdem verlangt der Staat jedes Jahr etwas Steuer vorab. Grundlage ist die Vorabpauschale: Wert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 0,7, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs. Ausschüttungen werden abgezogen.

Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 %. Die Steuer wird Anfang 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht, sofern der Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist. Bei Aktien-ETFs sind 30 % steuerfrei (Teilfreistellung).

Beispiel: ETF-Wert 10.000 € am 1.1.2026, Plus im Jahr. Vorabpauschale: 224 €, davon 156,80 € steuerpflichtig, Steuer rund 41 €. Beim Verkauf wird sie angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.