Vorabpauschale 2027: was im Januar abgebucht wird (mit Rechner)
Anfang Januar 2027 ziehen Banken bei vielen ETF-Sparern Steuer ein, obwohl niemand etwas verkauft hat. Hier steht, wofür genau, wie viel es pro 10.000 € höchstens ist und wie du es vorher selbst ausrechnest.
Stand der Dinge: Basiszins für 2026 steht fest (BMF-Schreiben vom 13.1.2026). Er liegt bei 3,20 %, die Abbuchung folgt ab dem 4.1.2027. Den Basiszins für 2027 gibt das BMF erst im Januar 2027 bekannt.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Im Januar 2027 wird die Steuer auf die Vorabpauschale für das Jahr 2026 fällig. Sie gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Gerechnet wird mit dem Basiszins 2026 von 3,20 %. Pro 10.000 € in einem Aktien-ETF sind das höchstens 224 € Vorabpauschale und rund 41 € Steuer, aber nur, wenn dein Freistellungsauftrag nicht reicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Abgebucht im Januar 2027
- Steuer auf die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2026
- Basiszins 2026
- 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.1.2026); 2025 waren es 2,53 %
- Gilt als zugeflossen
- 4. Januar 2027, erster Werktag des Jahres
- Höchstens pro 10.000 €
- 224 € Vorabpauschale (2,24 % des Werts am Jahresanfang)
- Steuer pro 10.000 €
- 41,36 € bei einem Aktien-ETF ohne freien Freibetrag und ohne Kirchensteuer
- Teilfreistellung
- 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds
- Freibetrag
- 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, 2.000 € für Ehepaare; es zählt der Freibetrag von 2027
- Fonds im Minus
- keine Vorabpauschale; ist das Plus kleiner als 2,24 %, wird sie gekappt
- Basiszins 2027
- kommt im Januar 2027 und bestimmt die Abbuchung im Januar 2028
Rechne selbst
Bei Kauf im Jahr: Anteile mal Kurs vom Jahresanfang.
Wert am 31.12.2026: 10.800 €
Steuer im Januar 2027: 41,36 €. Vorabpauschale 2026: 224 €.
- Vorabpauschale 2026
- 224 €
- Steuerpflichtig nach Teilfreistellung
- 156,80 €
- Durch Freistellungsauftrag gedeckt
- 0 €
- Kapitalertragsteuer
- 39,20 €
- Solidaritätszuschlag
- 2,16 €
Vereinfachte Rechnung nach § 18 InvStG mit dem Basiszins 3,20 % für 2026. Ohne Verlusttöpfe, NV-Bescheinigung und Quellensteuer. Keine Steuerberatung, maßgeblich ist die Abrechnung deiner Bank.
Höchstwerte für Aktien-ETFs
Gilt, wenn du den ETF das ganze Jahr 2026 hattest und er mindestens 2,24 % zugelegt hat. Ohne Kirchensteuer.
| Wert am 1.1.2026 | Vorabpauschale | steuerpflichtig | Steuer ohne Freibetrag | Steuer mit 1.000 € Freistellungsauftrag |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 224 € | 156,80 € | 41,36 € | 0 € |
| 25.000 € | 560 € | 392 € | 103,39 € | 0 € |
| 50.000 € | 1.120 € | 784 € | 206,78 € | 0 € |
| 100.000 € | 2.240 € | 1.568 € | 413,56 € | 149,81 € |
Was die Vorabpauschale ist
Ein thesaurierender ETF legt seine Erträge wieder an, statt sie auszuzahlen. Damit trotzdem jedes Jahr ein Teil versteuert wird, rechnet das Gesetz einen Mindestertrag aus: die Vorabpauschale. Sie ist kein Geld, das du bekommst, sondern nur eine Rechengröße. Die Bank zieht darauf Abgeltungsteuer ein. Wie Steuern auf Aktien und ETFs grundsätzlich funktionieren, erklärt das Kapitel Steuern auf Aktien.
So wird gerechnet
Die Formel steht in § 18 des Investmentsteuergesetzes. Der Wert deiner Anteile zu Beginn des Jahres wird mit dem Basiszins und mit 0,7 multipliziert. Für 2026 heißt das: Wert am Jahresanfang mal 3,20 % mal 0,7, also 2,24 % des Werts. Das ist der Basisertrag. Er ist begrenzt auf das, was dein Fonds im Jahr tatsächlich an Wert gewonnen hat, plus Ausschüttungen. Ausschüttungen werden danach wieder abgezogen. Was übrig bleibt, ist die Vorabpauschale.
Bei Aktien-ETFs sind davon 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Auf den Rest gibt es 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer wird es etwas mehr.
Höchste Steuer im Januar 2027 pro 10.000 € in einem Aktien-ETF, wenn kein Freibetrag mehr frei ist (ohne Kirchensteuer).
Wann wird abgebucht?
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag des folgenden Jahres als zugeflossen. Das Finanzministerium nennt dafür den 4. Januar 2027. Ab diesem Tag rechnen die Banken. Die Steuer wird in den ersten Januartagen vom Verrechnungskonto abgebucht, das genaue Datum hängt von deiner Bank ab. In deinem Postfach liegt danach eine Steuerabrechnung mit dem Stichwort Vorabpauschale. Wichtig für die Einordnung: Die Abbuchung im Januar 2027 betrifft das Jahr 2026, nicht 2027.
Trotz Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag verhindert die Abbuchung nur, wenn er bei dieser Bank hoch genug ist. Weil die Vorabpauschale am 4. Januar 2027 zufließt, verbraucht sie schon den Freibetrag für 2027, nicht den von 2026. Zu Jahresbeginn ist dieser meist noch komplett frei. Steuer wird trotzdem abgebucht, wenn du bei dieser Bank keinen oder einen zu kleinen Freistellungsauftrag hast, zum Beispiel weil du die 1.000 € auf mehrere Banken verteilt hast. Ein Beispiel: Bei 156,80 € steuerpflichtigem Betrag und 100 € Freistellungsauftrag werden 56,80 € besteuert, das sind rund 15 €. Ein vorhandener Verlusttopf bei der Bank kann die Steuer ebenfalls senken.
Was, wenn mein Verrechnungskonto leer ist?
Dann gilt § 44 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Du musst der Bank den fehlenden Betrag zur Verfügung stellen. Die Bank darf ihn von einem Konto auf deinen Namen bei ihr einziehen, auch ohne deine Zustimmung. Hast du dort einen Dispokredit, darf sie auch diesen nutzen, wenn du nicht vor dem Zufluss widersprochen hast. Einen Verkauf deiner Fondsanteile sieht das Gesetz nicht vor. Klappt der Einzug nicht, meldet die Bank das dem Finanzamt, und dein Finanzamt fordert die Steuer über die Steuererklärung nach. Am einfachsten ist es, Ende Dezember ein paar Euro mehr auf dem Verrechnungskonto zu lassen. Wie viel, zeigt der Rechner oben.
Beispiel mit unseren Indexdaten: DAX und MSCI World
Der DAX stand Ende 2025 bei 24.490 Punkten und Anfang Oktober 2026 bei 25.065 Punkten. Das sind gut 2,3 % Plus, inklusive Dividenden, denn der DAX ist ein Performanceindex. Damit liegt er knapp über der Schwelle von 2,24 %. Bleibt es bis Silvester so, löst ein DAX-ETF mit 10.000 € am Jahresanfang die vollen 224 € Vorabpauschale aus. Fällt der DAX bis zum Jahresende unter etwa 25.040 Punkte, wird sie auf das tatsächliche Plus gekappt. Liegt er unter dem Stand vom Jahresanfang, fällt keine an.
Der MSCI World in unseren Daten ist ein Kursindex in US-Dollar ohne Dividenden. Er lag Anfang Oktober gut 12 % über dem Stand von Ende 2025. Für dich zählt aber der Wert deines ETFs in Euro, der wegen des Wechselkurses abweichen kann. Liegt dein MSCI-World-ETF zum Jahresende mindestens 2,24 % im Plus, sind es ebenfalls die vollen 224 € pro 10.000 €. Das sind Momentaufnahmen, keine Prognose.
Im Kaufjahr und bei ausschüttenden ETFs
Hast du deinen ETF erst im Laufe von 2026 gekauft, sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat. Bei einem Kauf im Juli zählt also nur die Hälfte. Bei Sparplänen gilt das für jede einzelne Rate, die Bank rechnet das automatisch.
Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus, die schon im Jahr der Auszahlung versteuert werden. Diese Ausschüttungen werden von der Vorabpauschale abgezogen. Liegen sie über dem Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an. Mit dem Basiszins von 3,20 % reichen dafür aber manche Ausschüttungen nicht mehr aus, dann bleibt eine kleine Vorabpauschale übrig.
Basiszins 2027: was er für 2028 bedeutet
Viele verwechseln hier die Jahre. Der Basiszins, den das Finanzministerium im Januar 2027 veröffentlicht, gilt für das Kalenderjahr 2027. Die Steuer darauf wird erst Anfang Januar 2028 abgebucht. Für die Abbuchung im Januar 2027 ist er egal. Abgeleitet wird er aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen am ersten Börsentag 2027, die Bundesbank rechnet ihn aus. Wie hoch er wird, steht heute noch nicht fest. Steigt er, steigt auch die mögliche Vorabpauschale für 2027. Zum Vergleich: Für 2025 lag er bei 2,53 %, für 2026 bei 3,20 %.
Keine doppelte Steuer beim Verkauf
Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung. Verkaufst du später, wird dein Gewinn um alle bereits angesetzten Vorabpauschalen gekürzt (§ 19 InvStG). Du zahlst also nicht zweimal auf dasselbe Geld, sondern nur früher. Wie sich ein regelmäßiger ETF-Sparplan über die Jahre entwickeln kann, rechnest du im Sparplan-Rechner nach. Ganz andere Regeln gelten übrigens für Kryptowerte, dazu unser Thema Krypto-Haltefrist.
Vereinfachte Rechnung für ein privates Depot in Deutschland, ohne Verlusttöpfe, NV-Bescheinigung und ausländische Quellensteuer. Keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Steuerabrechnung deiner Bank.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2027 pro 10.000 €?
Für die Abbuchung im Januar 2027 höchstens 224 € pro 10.000 € Depotwert am 1.1.2026. Bei einem Aktien-ETF sind davon 156,80 € steuerpflichtig. Ohne freien Freibetrag und ohne Kirchensteuer werden 41,36 € abgebucht, mit 9 % Kirchensteuer rund 44 €.
Welcher Basiszins gilt für die Abbuchung im Januar 2027?
Der Basiszins für 2026, also 3,20 %. Das Finanzministerium hat ihn am 13. Januar 2026 veröffentlicht. Er gilt für die Vorabpauschale des Jahres 2026, die am 4. Januar 2027 als zugeflossen gilt.
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?
In den ersten Januartagen 2027, ab dem 4. Januar. Das genaue Datum legt deine Bank fest. Die Steuer wird vom Verrechnungskonto eingezogen, das zu deinem Depot gehört.
Warum wird trotz Freistellungsauftrag Steuer abgebucht?
Weil der Freistellungsauftrag bei dieser Bank zu klein ist oder fehlt. Die Vorabpauschale für 2026 verbraucht den Freibetrag von 2027. Hast du deine 1.000 € auf mehrere Banken verteilt, reicht der Anteil bei einer Bank manchmal nicht.
Was passiert, wenn auf dem Verrechnungskonto kein Geld ist?
Die Bank darf den Betrag von einem anderen Konto auf deinen Namen bei ihr einziehen und auch einen Dispo nutzen, wenn du nicht vorher widersprochen hast. Gelingt das nicht, meldet sie es dem Finanzamt, und du musst die Steuer über die Steuererklärung nachzahlen. Deine Fondsanteile verkauft sie dafür nicht.
Was ist der Basiszins 2027?
Er wird erst Anfang Januar 2027 veröffentlicht. Er gilt für das Jahr 2027, die Steuer darauf wird im Januar 2028 abgebucht. Für die Abbuchung im Januar 2027 spielt er keine Rolle.
Zahle ich beim Verkauf noch einmal Steuer auf die Vorabpauschale?
Nein. Beim Verkauf wird dein Gewinn um alle bereits versteuerten Vorabpauschalen gekürzt. Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung, keine zusätzliche Steuer.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
Bei einer deutschen Bank meist nicht, sie führt die Steuer automatisch ab. Anders ist es, wenn der Einzug gescheitert ist oder dein Depot bei einer ausländischen Bank liegt. Dann musst du die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung angeben.
Passt dazu
- ThemaFreibetrag ausnutzen: ETF verkaufen und wieder kaufen (mit Rechner)Wer einen ETF mit Gewinn im Depot hat und seinen Freibetrag dieses Jahr nicht braucht, kann einen Teil verkaufen und sofort zurückkaufen. Der Gewinn bleibt steuerfrei, später zahlst du weniger Steuer. Wie das geht und wann es sich lohnt.
- KapitelSteuern auf AktienSteuern klingen kompliziert. Bei Aktien in Deutschland sind sie erstaunlich überschaubar. Mit drei Begriffen und einem Formular bist du gut aufgestellt.
- RechnerSparplan-Rechner
- BegriffAbgeltungsteuerDie Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland: 25 % plus Solidaritätszuschlag, also 26,375 %, ggf. plus Kirchensteuer.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale, Basiszins zum 2. Januar 2026 (BMF-Schreiben vom 13.1.2026)
- Bundesfinanzministerium: Basiszins zum 2. Januar 2025 (BMF-Schreiben vom 10.1.2025)
- Investmentsteuergesetz (InvStG), § 18 Vorabpauschale
- Investmentsteuergesetz (InvStG), § 19 Gewinne aus der Veräußerung
- Investmentsteuergesetz (InvStG), § 20 Teilfreistellung
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 Sparer-Pauschbetrag (Abs. 9)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 32d Gesonderter Steuertarif, Kirchensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 44 Einzug der Kapitalertragsteuer (Abs. 1 Sätze 7 bis 11)
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.