Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Wer Kirchenmitglied ist, zahlt auch auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Kirchensteuer, 8 oder 9 %.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Kirchenmitglieder zahlen auch auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Kirchensteuer: 8 % der Abgeltungsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Zusammen mit Abgeltungsteuer und Soli liegt die Belastung bei knapp 28 %. Die Bank fragt die Religionszugehörigkeit automatisch ab und zieht die Steuer direkt ab. Bei einem Sperrvermerk gibst du die Erträge in der Steuererklärung an.
Bist du Mitglied einer steuererhebenden Kirche, fällt auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer an. Sie beträgt 8 % der Abgeltungsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Weil sie die Abgeltungsteuer etwas senkt, liegt die Gesamtbelastung mit Soli bei rund 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %), also knapp 28 %.
Deine Bank fragt die Religionszugehörigkeit automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und zieht die Kirchensteuer direkt ab. Hast du dort einen Sperrvermerk eingetragen, musst du die Erträge in der Steuererklärung angeben. Erträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben ganz steuerfrei.
Beispiel: Du hast 2.000 € Gewinn, 1.000 € sind über den Freistellungsauftrag frei. Auf 1.000 € zahlst du mit 9 % Kirchensteuer rund 280 € statt 264 €. Mehr im Kapitel Steuern auf Aktien.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 51a Zuschlagsteuern
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 32d Gesonderter Steuertarif
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.