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Teilfreistellung

Ein Teil der Erträge aus Fonds und ETFs bleibt steuerfrei, bei Aktien-ETFs 30 %.

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Die Teilfreistellung macht einen Teil der Erträge aus Fonds und ETFs steuerfrei, weil Fonds manche Erträge schon selbst versteuern. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktien sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 oder 80 %. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Verkaufsgewinne. Anleihe- und Geldmarkt-ETFs bekommen keine Teilfreistellung.

Fonds zahlen auf manche Erträge schon selbst Steuern. Zum Ausgleich ist bei dir ein Teil der Erträge steuerfrei, die Teilfreistellung. Sie gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf.

Die Höhe hängt vom Fondstyp ab: Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktien 30 %, Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien 15 %, Immobilienfonds 60 % (80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien). Für Anleihe- und Geldmarkt-ETFs gibt es keine. Einzelaktien, ETCs und ETNs bekommen keine.

Beispiel: Du verkaufst einen Aktien-ETF mit 1.000 € Gewinn. Steuerpflichtig sind nur 700 €, darauf fällt die Abgeltungsteuer an, sofern dein Pauschbetrag verbraucht ist. Mehr im Thema Vorabpauschale 2027 und im Kapitel Steuern auf Aktien.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.