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Freibetrag ausnutzen: ETF verkaufen und wieder kaufen (mit Rechner)

Wer einen ETF mit Gewinn im Depot hat und seinen Freibetrag dieses Jahr nicht braucht, kann einen Teil verkaufen und sofort zurückkaufen. Der Gewinn bleibt steuerfrei, später zahlst du weniger Steuer. Wie das geht und wann es sich lohnt.

Stand der Dinge: Geltendes Recht. Sparer-Pauschbetrag seit 2023 bei 1.000 €; eine Änderung für 2027 ist weder beschlossen noch im Entwurf (Stand 8.10.2026).

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (Ehepaare 2.000 €) sind steuerfrei. Bei einem Aktien-ETF sind wegen der Teilfreistellung nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig. Du kannst also 1.428,57 € Gewinn realisieren und den ETF gleich wieder kaufen. Der neue, höhere Kaufpreis senkt die Steuer beim späteren Verkauf um bis zu 263,75 €. Das ist legal.

Das Wichtigste auf einen Blick

Sparer-Pauschbetrag
1.000 € pro Jahr, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG); verfällt am Jahresende
Teilfreistellung
Aktien-ETF 30 %, Mischfonds 15 % des Gewinns steuerfrei (§ 20 InvStG)
Steuerfreier Gewinn Aktien-ETF
1.428,57 € (1.000 € ÷ 0,7), Ehepaare 2.857,14 €
Steuerfreier Gewinn Mischfonds
1.176,47 € (1.000 € ÷ 0,85)
Spätere Ersparnis
bis zu 263,75 € pro Jahr (25 % plus Soli auf 1.000 €), ohne Kirchensteuer
Verkaufsreihenfolge
die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft (FIFO, § 20 Abs. 4 S. 7 EStG)
Maßgeblicher Tag
der Handelstag, nicht die Abwicklung zwei Tage später (BMF, Rn. 85)
Verlustbescheinigung
Antrag muss bis 15. Dezember bei der Bank sein (§ 43a Abs. 3 EStG)
Verkauf und sofortiger Rückkauf
erlaubt; der BFH sieht darin keinen Gestaltungsmissbrauch (IX R 60/07)

Rechne selbst

Wer bist du?

Steht in deiner Depot-App beim Freistellungsauftrag. Dividenden, Zinsen und Verkäufe des Jahres haben ihn vielleicht schon teilweise verbraucht.

Art des Fonds

Summe aller Käufe inklusive Kaufgebühren.

Kirchensteuer

Ordergebühren für beide Orders plus geschätzter Spread.

So viel verkaufen und wieder kaufen
3.571,43 €

Das sind 35,7 % deiner Position.

So viel verkaufen und wieder kaufen: 3.571,43 €. Gewinn, der dabei steuerfrei bleibt: 1.428,57 €. Steuer, die du später nicht zahlst: 263,75 €.

Gewinn der ganzen Position
4.000,00 €
40,0 % des aktuellen Werts sind Gewinn
Gewinn, der dabei steuerfrei bleibt
1.428,57 €
Davon verbrauchter Freibetrag (nach Teilfreistellung)
1.000,00 €
Steuer, die du später nicht zahlst
263,75 €
mit 26,4 % Steuersatz, nominal
Nach Abzug der Handelskosten
261,75 €

Vereinfachte Rechnung: Wir nehmen an, jeder Anteil trägt denselben Gewinnanteil. Deine Bank verkauft aber nach FIFO zuerst die ältesten Anteile; die haben oft mehr Gewinn, dann reicht ein kleinerer Verkauf. Bestehende Verlusttöpfe, Vorabpauschale und Kosten mindern das Ergebnis. Die Ersparnis ist nominal und fällt erst an, wenn du irgendwann verkaufst. Keine Steuerberatung.

Die Idee in einem Satz

Jeder hat pro Jahr einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, der Rest verfällt am 31. Dezember. Liegt dein ETF im Plus, kannst du den Freibetrag nutzen, indem du einen Teil verkaufst und sofort wieder kaufst. Du hältst danach fast dieselbe Position, aber mit einem höheren Kaufpreis. Wenn du später endgültig verkaufst, ist dein Gewinn um diesen Teil kleiner und du zahlst weniger Steuer. Die Grundlagen zur Besteuerung erklärt unser Kapitel Steuern auf Aktien.

Warum 1.428,57 € und nicht 1.000 €

Bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei, das nennt sich Teilfreistellung. Nur 70 % des Gewinns zählen gegen deinen Freibetrag. Damit 1.000 € verbraucht sind, brauchst du also 1.000 € ÷ 0,7 = 1.428,57 € Gewinn. Bei Mischfonds mit 15 % Teilfreistellung sind es 1.176,47 €, bei Fonds ohne Teilfreistellung genau 1.000 €. Wie viel du dafür verkaufen musst, hängt davon ab, wie viel Gewinn in jedem Euro deiner Position steckt. Liegt dein ETF 40 % über dem Kaufpreis, ist ein Wert von 10.000 € zu 4.000 € Gewinn. Du verkaufst dann rund 3.571 €. Genau das rechnet der Rechner oben.

1.428,57 €

So viel Gewinn aus einem Aktien-ETF bleibt im Jahr steuerfrei, wenn dein Freibetrag noch ganz frei ist.

So gehst du vor

1. Freistellungsauftrag prüfen. In deiner Depot-App siehst du, wie viel vom Freistellungsauftrag dieses Jahr schon verbraucht ist. Dividenden, Zinsen auf dem Tagesgeld und frühere Verkäufe zählen mit. Hast du Konten bei mehreren Banken, gilt die Summe aller Aufträge, zusammen höchstens 1.000 €. 2. Verlusttopf prüfen. Liegt bei der Bank schon ein Verlust im Topf, verrechnet sie den Gewinn zuerst damit. Der Freibetrag greift erst danach. 3. Verkaufen. Am besten mit einer Limit-Order zu Börsenzeiten, wenn der Spread klein ist. 4. Sofort wieder kaufen. Denselben ETF oder einen gleichwertigen, in derselben Höhe. 5. Abrechnung kontrollieren. Auf der Verkaufsabrechnung sollte keine Steuer stehen, nur ein verbrauchter Freistellungsauftrag. Für das Steuerjahr zählt der Tag des Geschäfts, nicht die Abwicklung zwei Handelstage später. Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag: An Heiligabend und Silvester ist auf Xetra kein Handel, 2026 ist der 30. Dezember der letzte Handelstag. Manche Broker nennen eigene Stichtage.

Ordergebühren für zwei Orders und der Spread beim Verkauf und Kauf sind die echten Kosten. Bei einem Broker mit 1 € pro Order und einem breit gestreuten ETF sind das oft nur wenige Euro. Handle im Zweifel zu Zeiten mit viel Umsatz, etwa am Vormittag.

Lohnt sich das?

Ehrlich gesagt: Es ist ein kleiner Vorteil, kein großer. Du sparst die Steuer nicht heute, sondern erst, wenn du irgendwann endgültig verkaufst. Bei 1.000 € Freibetrag sind das höchstens 263,75 €, mit Kirchensteuer etwas mehr. Wiederholst du das jedes Jahr, summiert es sich über Jahrzehnte aber auf mehrere Tausend Euro. Drei Dinge können den Vorteil schmälern. Erstens Kosten: Bei hohen Ordergebühren oder großem Spread bleibt wenig übrig. Zweitens kleine Beträge: Liegt dein ETF nur 50 € im Plus, ist der Aufwand größer als der Nutzen. Drittens deine Zukunft: Wenn du später ohnehin nur so viel verkaufst, wie jedes Jahr in den Freibetrag passt, hättest du die Steuer vielleicht nie gezahlt. Wenn du einen thesaurierenden ETF besitzt, hat die Vorabpauschale außerdem einen Teil deines Gewinns schon versteuert. Dieser Teil wird beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Deine Bank zeigt dir den richtigen Wert. Gehört das Depot einer GmbH, gelten ganz andere Regeln, siehe Firmendepot.

Die Vorabpauschale im Januar

Bei thesaurierenden ETFs bucht die Bank Anfang Januar die Vorabpauschale für das abgelaufene Jahr ab. Steuerlich gilt sie als am ersten Werktag des neuen Jahres zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Sie verbraucht also einen Teil des neuen Freibetrags, nicht des alten. Plane deinen Verkauf im Dezember deshalb mit dem vollen Freibetrag des laufenden Jahres. Lass im neuen Jahr aber etwas Luft, wenn du schon im Januar wieder verkaufen willst. Wie hoch sie für 2026 ausfällt, rechnet unsere Seite zur Vorabpauschale 2027 vor.

Verluste realisieren und wieder kaufen

Das Gleiche geht umgekehrt: Liegt eine Position im Minus, kannst du sie verkaufen und wieder kaufen, um den Verlust steuerlich zu nutzen. Die Bank stellt ihn in einen Verlustverrechnungstopf und verrechnet ihn mit späteren Gewinnen. Wichtig ist, welcher Topf: Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). ETF-Anteile sind keine Aktien. Verluste aus ETFs landen im allgemeinen Topf und mindern auch Gewinne aus anderen ETFs, Zinsen und Dividenden. Eine Wash-Sale-Regel wie in den USA, die den sofortigen Rückkauf bestraft, gibt es in Deutschland nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verkauf und schneller Rückkauf derselben Wertpapiere zu unterschiedlichen Preisen kein Missbrauch ist (IX R 60/07). Anders kann es sein, wenn der Rückkauf zum gleichen Preis ohne jedes Kursrisiko abgesprochen ist (IX R 5/16).

Verlustbescheinigung bis 15. Dezember

Verluste bleiben normalerweise bei der Bank, auf der sie entstanden sind, und werden ins nächste Jahr vorgetragen. Hast du Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B, verrechnet sich das nicht von allein. Dann brauchst du eine Verlustbescheinigung von Bank A. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Bank eingehen (§ 43a Abs. 3 EStG) und ist unwiderruflich. Mit der Bescheinigung machst du die Verluste in der Steuererklärung in der Anlage KAP geltend; der Verlustvortrag bei der Bank fällt dann weg. Verpasst du die Frist, ist der Verlust nicht verloren. Er bleibt bei Bank A und wird dort mit künftigen Gewinnen verrechnet.

Ehepaare

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben 2.000 € gemeinsam. Das sind bis zu 2.857,14 € steuerfreier Gewinn aus Aktien-ETFs. Der gemeinsame Betrag kann auch von einem Partner allein genutzt werden, wenn der andere kaum Kapitalerträge hat. Dafür braucht ihr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Er hat einen zweiten Vorteil: Nur damit verrechnet die Bank Verluste des einen Partners mit Gewinnen des anderen. Prüft im Herbst, ob der Auftrag richtig auf eure Banken verteilt ist. Was ein regelmäßiger Sparplan über die Jahre ergibt, zeigt unser Rechner. Warum für Krypto andere Steuerregeln gelten, steht auf der Seite zur Krypto-Haltefrist. Hier gibt es keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Ist es legal, einen ETF zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen?

Ja. Das deutsche Steuerrecht kennt keine Sperrfrist für den Rückkauf. Der Bundesfinanzhof hat Verkauf und schnellen Rückkauf derselben Wertpapiere zu unterschiedlichen Kursen ausdrücklich nicht als Gestaltungsmissbrauch gewertet.

Wie viel Gewinn kann ich mit einem Aktien-ETF steuerfrei mitnehmen?

Mit vollem Freibetrag 1.428,57 € Gewinn, als Ehepaar 2.857,14 €. Wegen der Teilfreistellung von 30 % zählen nur 70 % des Gewinns gegen den Freibetrag. Hast du schon Dividenden oder Zinsen bekommen, ist es entsprechend weniger.

Bis wann muss ich verkaufen, damit es noch für dieses Jahr zählt?

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Order ausgeführt wird, nicht die Abwicklung zwei Handelstage später. An Heiligabend und Silvester ist auf Xetra kein Handel, 2026 ist der 30. Dezember der letzte Handelstag. Plane lieber ein paar Tage Puffer ein und frag deinen Broker nach seinem Stichtag.

Welche Anteile verkauft die Bank zuerst?

Die zuerst gekauften (FIFO). Bei einem Sparplan sind das die ältesten Raten, die meist am meisten Gewinn tragen. Du brauchst dann oft weniger zu verkaufen, als eine Rechnung mit dem Durchschnittspreis ergibt.

Was spare ich wirklich?

Bei vollem Freibetrag später bis zu 263,75 € Steuer, mit Kirchensteuer etwas mehr. Die Ersparnis kommt erst beim endgültigen Verkauf. Davon gehen Ordergebühren und Spread ab.

Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Bank eingehen, bei der die Verluste liegen. Er ist unwiderruflich. Verpasst du die Frist, bleibt der Verlust bei der Bank und wird ins nächste Jahr vorgetragen.

Kann ich ETF-Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen?

Ja. ETF-Verluste landen im allgemeinen Verlusttopf und mindern alle Kapitalerträge, auch Aktiengewinne. Umgekehrt geht es nicht: Verluste aus Einzelaktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Wird der Sparer-Pauschbetrag 2027 erhöht?

Stand 8. Oktober 2026 nicht. Die geplanten Änderungen für 2027 betreffen unter anderem Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Sparer-Pauschbetrag bleibt nach geltendem Recht bei 1.000 €.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.