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Kapitel 9 von 10 7 Min.

Steuern auf Aktien

Steuern klingen kompliziert. Bei Aktien in Deutschland sind sie erstaunlich überschaubar. Mit drei Begriffen und einem Formular bist du gut aufgestellt.

Wann überhaupt Steuern anfallen

Steuern zahlst du nicht auf dein angelegtes Geld, sondern nur auf Erträge. Das sind vor allem zwei Dinge: Dividenden, die ein Unternehmen ausschüttet, und Kursgewinne, wenn du eine Aktie teurer verkaufst, als du sie gekauft hast. Solange du eine Aktie nur hältst, ist ihr Wertzuwachs steuerlich egal. Erst beim Verkauf wird abgerechnet. Für alle diese Erträge gilt in Deutschland ein einheitlicher Satz, die Abgeltungsteuer.

Ein Balken zeigt deinen Gewinn im Jahr. Die ersten 1.000 Euro sind grün: steuerfrei durch den Sparerpauschbetrag. Erst der Teil darüber wird mit 26,375 Prozent besteuert.
26,375 %

So hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge ohne Kirchensteuer: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf.

Wie sich die 26,375 Prozent zusammensetzen

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent, und zwar auf die Steuer, nicht auf den Gewinn. 5,5 Prozent von 25 Prozent sind 1,375 Prozent. Zusammen ergibt das 26,375 Prozent. Bist du Mitglied einer Kirche, die Kirchensteuer erhebt, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer etwas senkt, liegst du insgesamt bei knapp 28 Prozent, genau 27,82 oder 27,99 Prozent. Die gute Nachricht: Bei einem Depot in Deutschland zieht die Bank das alles automatisch ab und führt es ans Finanzamt ab.

1.000 €

So viel Kapitalertrag pro Jahr bleibt für Alleinstehende steuerfrei. Bei gemeinsam veranlagten Paaren sind es 2.000 Euro.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Der Staat lässt dir jedes Jahr einen Teil deiner Erträge steuerfrei. Dieser Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro. Damit deine Bank ihn berücksichtigt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Das ist ein kurzes Formular, meist in wenigen Klicks erledigt. Hast du Konten oder Depots bei mehreren Banken, teilst du den Betrag auf. Insgesamt darfst du aber nicht mehr freistellen, als dein Sparerpauschbetrag hergibt. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank sofort Steuern ab. Du bekommst sie dann nur über die Steuererklärung zurück.

Ein Beispiel

Du verkaufst in einem Jahr Aktien mit 1.500 Euro Gewinn und hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Die ersten 1.000 Euro bleiben steuerfrei. Auf die restlichen 500 Euro fallen 26,375 Prozent an, also rund 132 Euro. Dir bleiben von 1.500 Euro Gewinn also etwa 1.368 Euro. Verluste verrechnet die Bank automatisch, aber nur innerhalb ihres eigenen Depots. Dabei gilt eine Sonderregel: Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit Dividenden oder Zinsen. Ob diese Regel mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft seit Jahren das Bundesverfassungsgericht. Bis zu einer Entscheidung gilt sie weiter.

Besonderheiten bei ETFs

Für Aktien-ETFs gibt es eine kleine Erleichterung, die Teilfreistellung. Bei Fonds, die mehr als die Hälfte in Aktien anlegen, bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Steuern zahlst du dann nur auf die übrigen 70 Prozent. Bei thesaurierenden ETFs, die ihre Erträge wieder anlegen, gibt es außerdem die Vorabpauschale. Sie sorgt dafür, dass jedes Jahr ein kleiner Teil versteuert wird, auch wenn nichts ausgezahlt wurde. Grob gerechnet: Wert zu Jahresbeginn mal Basiszins mal 0,7, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr. Den Basiszins gibt das Finanzministerium jedes Jahr bekannt. Für 2026 liegt er bei 3,20 Prozent. Die Steuer darauf zieht die Bank Anfang des Folgejahres ein, oft wird er ganz vom Sparerpauschbetrag gedeckt. Beim späteren Verkauf wird bereits Versteuertes angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.

Dies ist eine vereinfachte Übersicht und keine Steuerberatung. Für deine persönliche Situation, etwa bei sehr niedrigem Einkommen oder einem Depot im Ausland, lohnt sich ein Blick in die Regeln des Finanzamts oder ein Gespräch mit einer Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Auf Dividenden und Kursgewinne fallen 26,375 Prozent an, mit Kirchensteuer knapp 28 Prozent.
  • Die ersten 1.000 Euro im Jahr sind steuerfrei, für Paare 2.000 Euro, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Thesaurierende ETFs lösen jährlich eine kleine Vorabpauschale aus.