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Kinderdepot, Junior-Depot oder Frühstart-Rente: was passt?

Viele Eltern wollen früh für ihr Kind anlegen. Die wichtigste Frage ist nicht welcher Broker, sondern wem das Geld gehört. Davon hängen Steuern, BAföG, Sozialleistungen und der 18. Geburtstag ab.

Stand der Dinge: Vergleich für Eltern. Kinderdepot: geltendes Recht. Frühstart-Rente: Gesetzentwurf (Drs. 21/7864), Anhörung im Finanzausschuss am 5.10.2026, nicht beschlossen. Geplanter Start 1.1.2027.

Kurz erklärt

Stand: 7. Oktober 2026

Kinderdepot und Junior-Depot sind dasselbe: ein Depot auf den Namen des Kindes. Das Geld gehört dann dem Kind, die Eltern verwalten es und können es nicht zurücknehmen. Ab 18 entscheidet das Kind allein. Ein Depot auf deinen Namen bleibt dein Geld. Die Frühstart-Rente ist ein geplanter Zuschuss vom Staat, der bis zur Rente gebunden ist und noch nicht beschlossen ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

Kinderdepot = Junior-Depot?
Ja. Beides ist ein Depot auf den Namen des Kindes; "Junior-Depot" ist nur der Produktname mancher Banken.
Wem gehört das Geld?
Kinderdepot: dem Kind. Elterndepot: den Eltern. Frühstart-Rente: dem Kind, aber bis zur Rente gebunden.
Wer verfügt darüber?
Kinderdepot: Eltern bis 18, dann das Kind allein. Elterndepot: immer die Eltern. Frühstart-Rente: Auszahlung grundsätzlich nicht vor 65.
Zurücknehmen möglich?
Kinderdepot: nein, das Geld ist eine Schenkung an das Kind. Elterndepot: ja, jederzeit.
Steuerfrei pro Jahr
Kinderdepot: Sparer-Pauschbetrag 1.000 € des Kindes, mit NV-Bescheinigung oft mehr. Elterndepot: Pauschbetrag der Eltern, der meist schon genutzt ist.
Grundfreibetrag 2026
12.348 € (§ 32a EStG); hat ein Kind sonst kein Einkommen, kann es Kapitalerträge darüber hinaus steuerfrei bekommen
BAföG
Vermögen des Kindes über 15.000 € (unter 30 Jahren) wird angerechnet. Vermögen der Eltern zählt nicht.
Grundsicherung (früher Bürgergeld)
Vermögen des Kindes zählt, Freibetrag 5.000 € pro Person unter 30 (§ 12 SGB II, seit 1.7.2026)
Familienversicherung
Erträge des Kindes über 1.000 € Pauschbetrag zählen als Einkommen; Grenze 2026: 565 € im Monat
Schenkungsteuer
Eltern an Kind: 400.000 € Freibetrag je Elternteil alle 10 Jahre
Frühstart-Rente (geplant)
10 € im Monat vom Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, zusammen 1.440 €; nicht beschlossen

Erst die Namensfrage, dann der Broker

Banken nennen es Kinderdepot, Junior-Depot oder Juniordepot. Rechtlich ist das dasselbe: ein Depot, das auf den Namen deines Kindes läuft. Die eigentliche Wahl ist eine andere. Entweder legst du auf den Namen des Kindes an. Oder du legst auf deinen eigenen Namen an und sparst innerlich "für das Kind". Dazu kommt bald vielleicht die Frühstart-Rente, ein Zuschuss vom Staat. Diese drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wem das Geld gehört.

Kinderdepot: Das Geld gehört deinem Kind

Was du in ein Kinderdepot einzahlst, ist eine Schenkung an dein Kind. Du kannst sie nicht einfach zurückholen, auch nicht, wenn du das Geld später selbst brauchst. Bis zum 18. Geburtstag verwaltest du das Depot als gesetzlicher Vertreter. Du musst das Geld dabei im Interesse des Kindes anlegen. Mit 18 wird dein Kind volljährig und kann frei darüber verfügen. Es kann damit ein Studium bezahlen oder ein Auto kaufen. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin. Ein Vorteil: Geld im Namen des Kindes ist vor Gläubigern der Eltern geschützt.

Steuern: Das Kind hat eigene Freibeträge

Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person. Es hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Bis dahin reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Darüber hinaus gibt es den Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 €. Hat das Kind sonst kein Einkommen, kann es beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen (Nichtveranlagungsbescheinigung). Dann behält die Bank gar keine Steuer ein. Bei einem Depot auf deinen Namen zählen alle Erträge als deine, und dein Pauschbetrag ist oft schon durch eigene Anlagen verbraucht. Bei großen Summen gilt außerdem: Eltern können jedem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 € schenkungsteuerfrei schenken, pro Elternteil.

15.000 €

Ab diesem Vermögen des Kindes rechnet das BAföG den Rest an (unter 30 Jahren). Vermögen der Eltern zählt nicht.

BAföG, Grundsicherung und Krankenkasse

Hier kann ein Kinderdepot Nachteile haben. Beim BAföG sind für Studierende unter 30 Jahren 15.000 € eigenes Vermögen frei (§ 29 BAföG). Was darüber liegt, wird angerechnet und senkt den Anspruch. Das Vermögen der Eltern zählt beim BAföG dagegen nicht, nur ihr Einkommen. Bekommt deine Familie Grundsicherung (bis Mitte 2026 hieß sie Bürgergeld), zählt das Vermögen des Kindes mit. Seit 1. Juli 2026 gilt für jede Person unter 30 ein Freibetrag von 5.000 €. Bei der Familienversicherung zählen Kapitalerträge des Kindes über 1.000 € als Einkommen. Liegt das über 565 € im Monat (2026), endet die kostenlose Mitversicherung. Das passiert grob ab etwa 7.800 € Erträgen im Jahr.

Frühstart-Rente: Zuschuss vom Staat, aber gebunden

Die Frühstart-Rente ist kein Depot, das du frei wählst, sondern ein geplantes Förderprogramm. Der Staat will für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat anlegen, zusammen 1.440 €. Das Geld gehört dem Kind, ist aber grundsätzlich erst ab 65 verfügbar. Eltern und andere dürfen bis zu 6.840 € im Jahr dazulegen, ohne Förderung. Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/7864) wurde am 25. September 2026 im Bundestag zum ersten Mal beraten. Am 5. Oktober 2026 hörte der Finanzausschuss Sachverständige an. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Die Frühstart-Rente ersetzt also kein Kinderdepot für Ziele wie Führerschein oder Studium. Mehr dazu steht auf unserer Themenseite zur Frühstart-Rente.

Was Broker anbieten

Kinderdepots gibt es bei vielen Direktbanken und Neobrokern. Trade Republic hat sein Kinderdepot zum Beispiel im Mai 2025 gestartet. Meist ist die Depotführung kostenlos, und ETF-Sparpläne sind ab kleinen Beträgen möglich. Oft müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen, und manche Anbieter verlangen, dass die Eltern dort selbst ein Depot haben. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Vergleiche vor allem Kosten für Sparpläne, Kosten für Einzelorders und was am 18. Geburtstag mit dem Depot passiert.

Faustregel: Willst du sicher sein, dass das Geld später wirklich fürs Studium da ist, oder kann es knapp mit Sozialleistungen werden, spricht viel für ein Depot auf deinen Namen. Willst du die Freibeträge des Kindes nutzen und das Geld ihm endgültig schenken, passt ein Kinderdepot. Das ist keine Anlage- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Junior-Depot etwas anderes als ein Kinderdepot?

Nein. Beides ist ein Depot auf den Namen des Kindes. Manche Banken nennen ihr Produkt Junior-Depot, andere Kinderdepot. Rechtlich und steuerlich gelten dieselben Regeln.

Darf ich Geld aus dem Kinderdepot wieder für mich nehmen?

Nein. Das eingezahlte Geld ist eine Schenkung an dein Kind. Du verwaltest es bis zum 18. Geburtstag und musst es im Interesse des Kindes anlegen. Für eigene Zwecke darfst du es nicht verwenden.

Was passiert mit dem Kinderdepot am 18. Geburtstag?

Dein Kind wird volljährig und verfügt allein über das Depot. Die Bank stellt es meist auf ein normales Depot um. Du kannst dann nicht mehr bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.

Wie viel kann mein Kind steuerfrei an Erträgen bekommen?

Mit einem Freistellungsauftrag 1.000 € im Jahr. Hat das Kind sonst kein Einkommen, kann es eine NV-Bescheinigung beantragen. Dann bleiben Erträge bis etwa zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) zusätzlich steuerfrei.

Schadet ein Kinderdepot beim BAföG?

Es kann. Für Studierende unter 30 sind 15.000 € eigenes Vermögen frei. Was darüber liegt, wird auf den Bedarf angerechnet. Vermögen in einem Depot auf den Namen der Eltern zählt dagegen nicht.

Kann ich die Frühstart-Rente schon beantragen?

Nein. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Geplant ist ein Start am 1. Januar 2027. Laut Entwurf müssen Eltern nichts tun, ohne eigenes Depot würde der Bund das Geld gesammelt anlegen.

Muss ich für ein Kinderdepot eine Steuererklärung für mein Kind machen?

Meist nicht, solange Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung vorliegen und das Kind keine anderen Einkünfte hat. Bei Auslandsdividenden oder größeren Beträgen kann eine Erklärung sinnvoll sein.

Quellen

Stand: 7. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.