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Kapitalerhöhung

Ein Unternehmen gibt neue Aktien aus, um frisches Eigenkapital einzusammeln.

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Bei einer Kapitalerhöhung gibt eine Aktiengesellschaft neue Aktien aus, um frisches Eigenkapital einzusammeln, etwa für Übernahmen oder den Schuldenabbau. Bestehende Aktionäre werden dabei verwässert, haben aber meist ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien. Die Hauptversammlung muss die Kapitalerhöhung beschließen oder vorab genehmigen.

Bei einer Kapitalerhöhung gibt eine Aktiengesellschaft neue Aktien aus und erhält dafür Geld. Das stärkt die Eigenkapitalquote und finanziert etwa Übernahmen, Investitionen oder den Abbau von Schulden. Der erste große Fall ist der Börsengang.

Für bestehende Aktionäre bedeutet das: Der Gewinn verteilt sich auf mehr Aktien, ihr Anteil wird verwässert. Zum Schutz haben sie meist ein Bezugsrecht und dürfen neue Aktien im Verhältnis ihres Bestands kaufen. Die Hauptversammlung muss die Kapitalerhöhung beschließen oder vorab genehmigen (§ 182 ff. AktG). Eine überraschende Kapitalerhöhung drückt oft den Kurs.

Beispiel: Ein Unternehmen mit 100 Mio. Aktien gibt 10 Mio. neue aus. Wer bisher 1 % hielt und nicht mitzieht, hält danach rund 0,91 %. Die Grundlagen erklärt Warum es Börsen gibt.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.