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Ad-hoc-Mitteilung

Eine Pflichtmeldung, mit der ein börsennotiertes Unternehmen kursrelevante Neuigkeiten sofort veröffentlicht.

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Eine Ad-hoc-Mitteilung ist eine Pflichtmeldung, mit der ein börsennotiertes Unternehmen kursrelevante Neuigkeiten unverzüglich veröffentlicht, etwa eine Gewinnwarnung oder eine Übernahme. Grundlage ist Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung. So erhalten alle Anleger die Information gleichzeitig. Die BaFin überwacht die Einhaltung.

Erfährt ein börsennotiertes Unternehmen etwas, das den Kurs erheblich beeinflussen kann, muss es das unverzüglich öffentlich machen. Das regelt Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Typische Anlässe sind eine Gewinnwarnung, eine Übernahme, eine Kapitalerhöhung oder ein Wechsel an der Spitze.

Der Sinn: Alle Anleger sollen die Information gleichzeitig bekommen, damit niemand mit Wissensvorsprung handelt. Wer vorher Bescheid weiß und handelt, begeht Insiderhandel. Die BaFin überwacht die Pflicht.

Beispiel: Ein Unternehmen senkt am Abend per Ad-hoc-Mitteilung seine Jahresprognose. Am nächsten Morgen fällt die Aktie deutlich. Gerade bei Ad-hoc-Meldungen ist eine Limit-Order hilfreich, weil die Kurse stark springen können.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.