Insiderhandel
Der verbotene Handel mit Wertpapieren auf Basis von Informationen, die noch nicht öffentlich sind.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Insiderhandel ist der verbotene Kauf oder Verkauf von Wertpapieren auf Grundlage von Informationen, die noch nicht öffentlich sind, etwa einer geplanten Übernahme. Das Verbot steht in Artikel 14 der EU-Marktmissbrauchsverordnung. In Deutschland ist Insiderhandel eine Straftat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die BaFin verfolgt Verdachtsfälle.
Insiderhandel liegt vor, wenn jemand Aktien kauft oder verkauft, weil er kursrelevante Informationen kennt, die der Markt noch nicht hat. Das kann ein Manager sein, aber auch ein Berater, eine Bankmitarbeiterin oder ein Freund, dem etwas erzählt wurde. Verboten ist das nach Artikel 14 der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
In Deutschland ist Insiderhandel eine Straftat, es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die BaFin wertet Handelsdaten aus und geht Verdachtsfällen nach. Erlaubt und öffentlich sind dagegen die Directors' Dealings: Käufe und Verkäufe von Vorständen werden gemeldet und veröffentlicht. Neuigkeiten muss das Unternehmen per Ad-hoc-Mitteilung bekannt machen.
Beispiel: Wer vor einer geheimen Übernahme Aktien kauft, macht sich strafbar. Wie du Betrugsmaschen erkennst, zeigt der Scam-Check.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), § 119 Strafvorschriften
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.