Sondervermögen
Das Vermögen eines Fonds oder ETFs, das getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt wird und bei deren Pleite geschützt ist.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Sondervermögen ist das Vermögen eines Fonds oder ETFs, das getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei einer Verwahrstelle liegt. Geht die Fondsgesellschaft pleite, gehört es weiter den Anlegern, ohne Obergrenze. Vor Kursverlusten schützt es aber nicht. ETCs und ETNs sind Schuldverschreibungen und kein Sondervermögen.
Wenn du Anteile an einem ETF oder Investmentfonds kaufst, liegt das Geld nicht bei der Fondsgesellschaft selbst. Es wird als Sondervermögen bei einer unabhängigen Verwahrstelle aufbewahrt, getrennt vom Firmenvermögen.
Geht die Fondsgesellschaft pleite, gehört das Sondervermögen weiter den Anlegern. Anders als bei der Einlagensicherung gibt es dafür keine Obergrenze. Das Kursrisiko der Aktien im Fonds bleibt aber bei dir. ETCs und ETNs sind dagegen Schuldverschreibungen und kein Sondervermögen.
Beispiel: Du hast 150.000 € in ETFs. Auch wenn der Anbieter insolvent wird, bleiben die Wertpapiere im Fonds erhalten. Fallen dagegen die Märkte um 20 %, verliert dein ETF trotzdem rund 20 %.
Verwandte Begriffe
Quellen
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.