Leerverkauf
Der Verkauf geliehener Aktien in der Hoffnung, sie später billiger zurückzukaufen. Der mögliche Verlust ist theoretisch unbegrenzt.
Kurz erklärt
Stand: 8. Oktober 2026Ein Leerverkauf ist der Verkauf geliehener Aktien in der Hoffnung, sie später billiger zurückzukaufen. Damit wettet man auf fallende Kurse. Weil eine Aktie unbegrenzt steigen kann, ist der mögliche Verlust theoretisch unbegrenzt. In der EU sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien verboten, größere Positionen müssen gemeldet werden.
Beim Leerverkauf (Shorten) leiht sich ein Anleger Aktien, verkauft sie sofort und hofft, sie später günstiger zurückzukaufen. Die Differenz ist sein Gewinn. Er wettet also auf fallende Kurse, etwa in einem Bärenmarkt.
Das Risiko ist groß: Eine Aktie kann höchstens auf null fallen, aber unbegrenzt steigen. Steigt der Kurs stark, müssen Leerverkäufer teuer zurückkaufen, das kann einen Short Squeeze auslösen. In der EU sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien verboten. Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,1 % müssen der Aufsicht gemeldet werden, ab 0,5 % werden sie veröffentlicht, in Deutschland über die BaFin.
Beispiel: Verkauf zu 100 €, Rückkauf zu 80 € bringt 20 € Gewinn. Steigt die Aktie dagegen auf 200 €, beträgt der Verlust 100 € je Aktie.
Verwandte Begriffe
Quellen
Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.