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Einlagensicherung

Der gesetzliche Schutz für Bankguthaben bis 100.000 € pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht.

Kurz erklärt

Stand: 8. Oktober 2026

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Verrechnungskonten bis 100.000 € pro Person und Bank, falls die Bank pleitegeht. Aktien und ETFs sind nicht betroffen, weil sie dein Eigentum bleiben. Für Wertpapierfirmen gibt es zusätzlich die Anlegerentschädigung von 90 % bis höchstens 20.000 €.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld auf Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Verrechnungskonto bis 100.000 € pro Person und Bank. Diese Grenze gilt in der ganzen EU. Viele Banken sichern über freiwillige Systeme zusätzlich mehr ab.

Aktien und ETFs fallen nicht darunter, weil sie gar nicht der Bank gehören: Sie bleiben dein Eigentum, ETF-Vermögen ist zudem Sondervermögen. Gibt ein Wertpapierdienstleister Geld oder Papiere wegen eines Fehlverhaltens nicht zurück, greift die Anlegerentschädigung: 90 % bis höchstens 20.000 €.

Beispiel: Du hast 130.000 € bei einer Bank. Gesetzlich geschützt sind 100.000 €. Wer das verteilt, bleibt pro Bank unter der Grenze. Mehr zum Vergleich mit ETFs steht unter Tagesgeld oder ETF.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026 · Bildungsinhalt, keine Anlage- oder Steuerberatung.