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Altersvorsorgedepot nach Alter

Altersvorsorgedepot mit 63 Jahren

Startest du 2027 mit 63, bleiben dir bis zur frühesten Auszahlung mit 65 noch 2 Jahre. Mit 150 € im Monat zahlst du in dieser Zeit 3.600 € ein, der Staat legt 1.080 € Zulage dazu. Hier siehst du, was daraus werden kann und was in deinem Alter besonders zählt.

2
Jahre bis zur Auszahlung ab 65
1.080 €
Zulage bis 65 bei 150 € im Monat
20 €
grob pro Monat ab 65 bei 150 € (3 % p. a., Auszahlungsplan bis 85)

Was bis 65 zusammenkommt

2 Jahre Einzahlung, ohne Kinder und ohne Kosten. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose.

50 € im Monat
Eigenbeitrag
1.200 €
Zulage
480 €
Kapital bei 0 % p. a.
1.680 €
28,6 % aus Zulagen
Kapital bei 3 % p. a.
1.722 €
27,9 % aus Zulagen
Kapital bei 5 % p. a.
1.750 €
27,4 % aus Zulagen
150 € im Monat
Eigenbeitrag
3.600 €
Zulage
1.080 €
Kapital bei 0 % p. a.
4.680 €
23,1 % aus Zulagen
Kapital bei 3 % p. a.
4.800 €
22,5 % aus Zulagen
Kapital bei 5 % p. a.
4.881 €
22,1 % aus Zulagen

Was mit 63 besonders zählt

  • Bei 2 Jahren zählt die Zulage mehr als die Rendite. Selbst mit 5 % im Jahr kämen bei 150 € im Monat nur etwa 201 € Ertrag zusammen, die Zulage bringt 1.080 €. Die Förderquote von 30,0 % auf deine Beiträge steht fest, die Rendite nicht.
  • Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt wird. Bei erwachsenen Kindern ist das oft vorbei, deshalb rechnet die Tabelle ohne Kinder.
  • Im Standarddepot darf laut Gesetz fünf Jahre vor der Auszahlung höchstens die Hälfte im chancenreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vorher höchstens 30 %. Mit 63 gilt schon ab dem Start: höchstens 30,0 % im chancenreicheren Fonds, wenn du nichts anderes vereinbarst. Die 5-%-Spalte ist dann eher optimistisch.
  • Bei wenigen Jahren wiegen Kosten schwerer. Der Kostendeckel von 1,0 % gilt nur für das Standarddepot, und ein kostenfreier Anbieterwechsel ist erst nach fünf Jahren garantiert. Die Tabelle rechnet ohne Kosten.
  • Hast du schon einen Riester-Vertrag, musst du ihn nicht kündigen. Du kannst ihn weiterlaufen lassen, in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben übertragen.
  • Bleibst du über 65 hinaus förderberechtigt, etwa weil du bis 67 arbeitest, kannst du die Auszahlung später beginnen lassen und weiter einzahlen. Bis 67 wären es bei 150 € im Monat 2.160 € Zulage statt 1.080 €.

Was das im Monat bedeuten könnte

Ab 65 wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft. Verteilst du das Kapital aus dem 3-%-Szenario gleichmäßig auf diese 240 Monate, wären das bei 50 € Beitrag etwa 7 € und bei 150 € etwa 20 € im Monat. Das ist bewusst grob gerechnet: vor Steuern, ohne weitere Rendite in der Auszahlungsphase und ohne die mögliche Einmalzahlung von bis zu 30 % zu Beginn. Die Auszahlungen versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz.

Gibt es ein Höchstalter?

Ein festes Höchstalter für den Abschluss nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du im jeweiligen Jahr förderberechtigt bist. Das bist du vor allem, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, als Beamter mit Einwilligung zur Datenübermittlung oder als Selbstständiger mit Steuererklärung. Für Selbstständige endet die Förderberechtigung mit 67. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Früher als mit 65 geht es nur, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bekommst.

Mit 63 heißt das: bis zur frühesten Auszahlung 2 Jahre Einzahlung, bis zum spätesten Beginn mit 70 höchstens 7 Jahre, solange du förderberechtigt bleibst.

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Andere Alter

Annahmen: Start 2027, ein volles Beitragsjahr pro Lebensjahr bis 65, monatliche Einzahlung, Zulage jeweils am Jahresende gutgeschrieben, jedes Jahr förderberechtigt, keine Kinder, keine Kosten. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug hängt von deinem Einkommen ab und ist nicht eingerechnet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.