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Altersvorsorgedepot nach Alter

Altersvorsorgedepot mit 45 Jahren

Startest du 2027 mit 45, bleiben dir bis zur frühesten Auszahlung mit 65 noch 20 Jahre. Mit 150 € im Monat zahlst du in dieser Zeit 36.000 € ein, der Staat legt 10.800 € Zulage dazu. Hier siehst du, was daraus werden kann und was in deinem Alter besonders zählt.

20
Jahre bis zur Auszahlung ab 65
10.800 €
Zulage bis 65 bei 150 € im Monat
265 €
grob pro Monat ab 65 bei 150 € (3 % p. a., Auszahlungsplan bis 85)

Was bis 65 zusammenkommt

20 Jahre Einzahlung, ohne Kinder und ohne Kosten. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose.

50 € im Monat
Eigenbeitrag
12.000 €
Zulage
4.800 €
Kapital bei 0 % p. a.
16.800 €
28,6 % aus Zulagen
Kapital bei 3 % p. a.
22.792 €
21,1 % aus Zulagen
Kapital bei 5 % p. a.
28.226 €
17,0 % aus Zulagen
150 € im Monat
Eigenbeitrag
36.000 €
Zulage
10.800 €
Kapital bei 0 % p. a.
46.800 €
23,1 % aus Zulagen
Kapital bei 3 % p. a.
63.538 €
17,0 % aus Zulagen
Kapital bei 5 % p. a.
78.726 €
13,7 % aus Zulagen

Was mit 45 besonders zählt

  • Bei 20 Jahren kann die Rendite mehr ausmachen als die Zulage: Mit 5 % im Jahr wären es bei 150 € im Monat etwa 31.926 € Ertrag, die Zulage bringt 10.800 €. Fest steht davon nur die Zulage. Ohne Garantie kann das Depot zwischendurch auch deutlich im Minus sein.
  • Bekommst du für ein Kind noch Kindergeld, gibt es zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst du schon mit 25 € im Monat. In der Tabelle ist sie nicht enthalten.
  • Bleibst du über 65 hinaus förderberechtigt, etwa weil du bis 67 arbeitest, kannst du die Auszahlung später beginnen lassen und weiter einzahlen. Bis 67 wären es bei 150 € im Monat 11.880 € Zulage statt 10.800 €.

Was das im Monat bedeuten könnte

Ab 65 wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft. Verteilst du das Kapital aus dem 3-%-Szenario gleichmäßig auf diese 240 Monate, wären das bei 50 € Beitrag etwa 95 € und bei 150 € etwa 265 € im Monat. Das ist bewusst grob gerechnet: vor Steuern, ohne weitere Rendite in der Auszahlungsphase und ohne die mögliche Einmalzahlung von bis zu 30 % zu Beginn. Die Auszahlungen versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz.

Gibt es ein Höchstalter?

Ein festes Höchstalter für den Abschluss nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du im jeweiligen Jahr förderberechtigt bist. Das bist du vor allem, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, als Beamter mit Einwilligung zur Datenübermittlung oder als Selbstständiger mit Steuererklärung. Für Selbstständige endet die Förderberechtigung mit 67. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Früher als mit 65 geht es nur, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bekommst.

Mit 45 heißt das: bis zur frühesten Auszahlung 20 Jahre Einzahlung, bis zum spätesten Beginn mit 70 höchstens 25 Jahre, solange du förderberechtigt bleibst.

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Andere Alter

Annahmen: Start 2027, ein volles Beitragsjahr pro Lebensjahr bis 65, monatliche Einzahlung, Zulage jeweils am Jahresende gutgeschrieben, jedes Jahr förderberechtigt, keine Kinder, keine Kosten. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug hängt von deinem Einkommen ab und ist nicht eingerechnet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.