Altersvorsorgedepot mit 55 Jahren
Startest du 2027 mit 55, bleiben dir bis zur frühesten Auszahlung mit 65 noch 10 Jahre. Mit 150 € im Monat zahlst du in dieser Zeit 18.000 € ein, der Staat legt 5.400 € Zulage dazu. Hier siehst du, was daraus werden kann und was in deinem Alter besonders zählt.
Was bis 65 zusammenkommt
10 Jahre Einzahlung, ohne Kinder und ohne Kosten. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose.
- Eigenbeitrag
- 6.000 €
- Zulage
- 2.400 €
- Kapital bei 0 % p. a.
- 8.400 €
- 28,6 % aus Zulagen
- Kapital bei 3 % p. a.
- 9.724 €
- 24,7 % aus Zulagen
- Kapital bei 5 % p. a.
- 10.737 €
- 22,4 % aus Zulagen
- Eigenbeitrag
- 18.000 €
- Zulage
- 5.400 €
- Kapital bei 0 % p. a.
- 23.400 €
- 23,1 % aus Zulagen
- Kapital bei 3 % p. a.
- 27.108 €
- 19,9 % aus Zulagen
- Kapital bei 5 % p. a.
- 29.947 €
- 18,0 % aus Zulagen
Was mit 55 besonders zählt
- Bei 10 Jahren kann die Rendite mehr ausmachen als die Zulage: Mit 5 % im Jahr wären es bei 150 € im Monat etwa 6.547 € Ertrag, die Zulage bringt 5.400 €. Fest steht davon nur die Zulage. Ohne Garantie kann das Depot zwischendurch auch deutlich im Minus sein.
- Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt wird. Bei erwachsenen Kindern ist das oft vorbei, deshalb rechnet die Tabelle ohne Kinder.
- Hast du schon einen Riester-Vertrag, musst du ihn nicht kündigen. Du kannst ihn weiterlaufen lassen, in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben übertragen.
- Bleibst du über 65 hinaus förderberechtigt, etwa weil du bis 67 arbeitest, kannst du die Auszahlung später beginnen lassen und weiter einzahlen. Bis 67 wären es bei 150 € im Monat 6.480 € Zulage statt 5.400 €.
Was das im Monat bedeuten könnte
Ab 65 wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft. Verteilst du das Kapital aus dem 3-%-Szenario gleichmäßig auf diese 240 Monate, wären das bei 50 € Beitrag etwa 41 € und bei 150 € etwa 113 € im Monat. Das ist bewusst grob gerechnet: vor Steuern, ohne weitere Rendite in der Auszahlungsphase und ohne die mögliche Einmalzahlung von bis zu 30 % zu Beginn. Die Auszahlungen versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz.
Gibt es ein Höchstalter?
Ein festes Höchstalter für den Abschluss nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du im jeweiligen Jahr förderberechtigt bist. Das bist du vor allem, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, als Beamter mit Einwilligung zur Datenübermittlung oder als Selbstständiger mit Steuererklärung. Für Selbstständige endet die Förderberechtigung mit 67. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Früher als mit 65 geht es nur, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bekommst.
Mit 55 heißt das: bis zur frühesten Auszahlung 10 Jahre Einzahlung, bis zum spätesten Beginn mit 70 höchstens 15 Jahre, solange du förderberechtigt bleibst.
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Andere Alter
Annahmen: Start 2027, ein volles Beitragsjahr pro Lebensjahr bis 65, monatliche Einzahlung, Zulage jeweils am Jahresende gutgeschrieben, jedes Jahr förderberechtigt, keine Kinder, keine Kosten. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug hängt von deinem Einkommen ab und ist nicht eingerechnet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.