Altersvorsorgedepot mit 30 Jahren
Startest du 2027 mit 30, bleiben dir bis zur frühesten Auszahlung mit 65 noch 35 Jahre. Mit 150 € im Monat zahlst du in dieser Zeit 63.000 € ein, der Staat legt 18.900 € Zulage dazu. Hier siehst du, was daraus werden kann und was in deinem Alter besonders zählt.
Was bis 65 zusammenkommt
35 Jahre Einzahlung, ohne Kinder und ohne Kosten. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose.
- Eigenbeitrag
- 21.000 €
- Zulage
- 8.400 €
- Kapital bei 0 % p. a.
- 29.400 €
- 28,6 % aus Zulagen
- Kapital bei 3 % p. a.
- 51.284 €
- 16,4 % aus Zulagen
- Kapital bei 5 % p. a.
- 77.100 €
- 10,9 % aus Zulagen
- Eigenbeitrag
- 63.000 €
- Zulage
- 18.900 €
- Kapital bei 0 % p. a.
- 81.900 €
- 23,1 % aus Zulagen
- Kapital bei 3 % p. a.
- 142.970 €
- 13,2 % aus Zulagen
- Kapital bei 5 % p. a.
- 215.042 €
- 8,8 % aus Zulagen
Was mit 30 besonders zählt
- Bei 35 Jahren kann die Rendite mehr ausmachen als die Zulage: Mit 5 % im Jahr wären es bei 150 € im Monat etwa 133.142 € Ertrag, die Zulage bringt 18.900 €. Fest steht davon nur die Zulage. Ohne Garantie kann das Depot zwischendurch auch deutlich im Minus sein.
- Den Berufseinsteigerbonus von 200 € gibt es mit 30 nicht mehr. Er gilt nur, wenn du zu Beginn des Jahres jünger als 25 bist.
- Bekommst du für ein Kind noch Kindergeld, gibt es zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst du schon mit 25 € im Monat. In der Tabelle ist sie nicht enthalten.
- Bleibst du über 65 hinaus förderberechtigt, etwa weil du bis 67 arbeitest, kannst du die Auszahlung später beginnen lassen und weiter einzahlen. Bis 67 wären es bei 150 € im Monat 19.980 € Zulage statt 18.900 €.
Was das im Monat bedeuten könnte
Ab 65 wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft. Verteilst du das Kapital aus dem 3-%-Szenario gleichmäßig auf diese 240 Monate, wären das bei 50 € Beitrag etwa 214 € und bei 150 € etwa 596 € im Monat. Das ist bewusst grob gerechnet: vor Steuern, ohne weitere Rendite in der Auszahlungsphase und ohne die mögliche Einmalzahlung von bis zu 30 % zu Beginn. Die Auszahlungen versteuerst du voll mit deinem persönlichen Steuersatz.
Gibt es ein Höchstalter?
Ein festes Höchstalter für den Abschluss nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du im jeweiligen Jahr förderberechtigt bist. Das bist du vor allem, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist, als Beamter mit Einwilligung zur Datenübermittlung oder als Selbstständiger mit Steuererklärung. Für Selbstständige endet die Förderberechtigung mit 67. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Früher als mit 65 geht es nur, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bekommst.
Mit 30 heißt das: bis zur frühesten Auszahlung 35 Jahre Einzahlung, bis zum spätesten Beginn mit 70 höchstens 40 Jahre, solange du förderberechtigt bleibst.
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Andere Alter
Annahmen: Start 2027, ein volles Beitragsjahr pro Lebensjahr bis 65, monatliche Einzahlung, Zulage jeweils am Jahresende gutgeschrieben, jedes Jahr förderberechtigt, keine Kinder, keine Kosten. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug hängt von deinem Einkommen ab und ist nicht eingerechnet. Keine Anlage- oder Steuerberatung.